Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Sonstige PublikationenEin Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland

Diskussion Nr. 13

Henning M. Beier; Martin Bujard; Klaus Diedrich; Horst Dreier; Helmut Frister; Heribert Kentenich; Hartmut Kreß; Jan-Steffen Krüssel; Annika K. Ludwig; Eva Schumann; Thomas Strowitzki; Jochen Taupitz; Christian J. Thaler; Petra Thorn; Claudia Wiesemann; Hans-Peter Zenner (2017)

Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Die rechtliche Regelung der Fortpflanzungsmedizin ist dringend reformbedürftig. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 erfasst die neuesten technischen Entwicklungen nicht, ist in manchen Bereichen unstimmig und lückenhaft, setzt die betroffenen Frauen, Paare und Kinder unnötigen gesundheitlichen Risiken aus, erschwert paradoxerweise die Durchsetzung von Kinderrechten und erzeugt Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Paare und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Das Embryonenschutzgesetz enthält zudem nur strafrechtliche Verbote. Diese erlauben keine angemessene Reaktion auf die medizinische Entwicklung und den gesellschaftlichen Wandel und werden der Komplexität der Materie nicht gerecht. Diese Probleme müssen gelöst werden. Der Bundesgesetzgeber verfügt seit mehr als 20 Jahren über die Kompetenz zur Regelung der Fortpflanzungsmedizin. Er sollte in der kommenden Legislaturperiode ein umfassendes Fortpflanzungsmedizingesetz schaffen.

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