Pressemitteilung | 14.12.2021Fast 1,4 Millionen potenzielle Neuwähler bei „Wahlrecht ab 16“
Das aktive Wahlalter auch bei der Bundestagswahl auf 16 Jahre vorzuverlegen wird aktuell vielfach diskutiert. Was würde dies konkret für die demografische Zusammensetzung des Wahlvolks bedeuten?
Eine Reduzierung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre ließe zum einen die Zahl der Wahlberechtigten ansteigen – und zwar um knapp 1,4 Millionen Menschen. Somit dürften zum gegenwärtigen Zeitpunkt rund 61,9 statt bisher 60,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. Diese Zahlen hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden errechnet.
Zum anderen würde eine Absenkung des aktiven Wahlalters – wie von den Befürwortern beabsichtigt – zu einer Verjüngung des Wahlvolks führen. Demnach ginge das durchschnittliche Alter (Median) der Wahlbevölkerung von 54,0 auf 53,4 Jahre zurück. Dazu erklärt Harun Sulak vom BiB: „Die älteren Jahrgänge sind so stark vertreten, dass die Kohorten der 16- und 17-Jährigen beim Durchschnittsalter kaum ins Gewicht fallen.“ Wie in den Diskussionen um den demographischen Wandel immer wieder betont wird, altert Deutschland. Gegenwärtig leben in Deutschland heute mehr 80-Jährige als 16-Jährige. Dennoch könnte eine Absenkung des Wahlalters dazu führen, die Anliegen junger Menschen stärker zu berücksichtigen, da ihr Anteil an den Wählern steigt, wenn auch nur geringfügig.
Insgesamt ist die Situation heute eine andere als bei der letzten Herabsetzung des Wahlrechts im Jahr 1970. Damals wurde in der früheren Bundesrepublik das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Dadurch stieg die Zahl der Wahlberechtigten von 40,1 auf 42,4 Millionen, während das Medianalter des Wahlvolks von 47,1 auf 45,5 Jahre sank. „Im Gegensatz zu heute rückten damals geburtenstärkere Jahrgänge nach, gleichzeitig war die Zahl der Älteren relativ gering“, so Sulak. Zum Vergleich: Im Jahr 1970 gab es viermal so viele 18-Jährige wie 80-Jährige.