Datenschutzerklärung zur Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung beim Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeitet das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Ihre personenbezogenen Daten, soweit dies zur Begründung des Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben, bei wem sie erhoben und wie diese Daten verarbeitet werden. Zudem erfahren Sie, an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
1. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem die personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber (w – m – d) zur Bestenauswahl benötigt werden. Die Daten werden auf Basis des § 26 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet.
2. Verarbeitete Datenarten und Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Bewerber und Bewerberinnen, soweit dies zur Begründung des Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Folgende personenbezogene Daten werden hierbei verarbeitet:
- Personalien (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, gegebenenfalls bestehende Schwerbehinderung, Staatsangehörigkeit)
- sämtliche Bewerbungsunterlagen
- E-Mails beziehungsweise Anschreiben im Rahmen der Bewerberkommunikation
- durch Auswahlinstrumente gewonnene Informationen
Sofern Sie schon in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten, wird Ihre Personalakte von Ihrer bisherigen Personalstelle bei Dienststellenwechsel/Abordnung oder bei Versetzung von einem anderen Dienstherrn beziehungsweise aus einem anderen Bundesland nur mit Ihrem Einverständnis angefordert.
3. Art der Datenverarbeitung
Die eingereichten Unterlagen werden elektronisch gespeichert beziehungsweise Unterlagen in Papierform beim Statistischen Bundesamt aufbewahrt. Die Informationen, werden in ein Bewerbermanagementsystem übertragen. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Nachricht, in der Regel per E-Mail, durch das Statistische Bundesamt. Das gesamte Auswahlverfahren wird dokumentiert. Dies beinhaltet unter anderem Auswahlgespräche sowie das Ergebnis eignungsdiagnostischer Instrumente (zum Beispiel kognitiver Leistungstests), sofern diese zum Einsatz kommen.
Personenbezogene Daten erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber (w – m – d) werden von der Personalbetreuung im Statistischen Bundesamt übernommen und sind bei der Einstellung Bestandteil der zukünftigen Personalakte.
4. Speicherdauer
Soweit das Bewerbungsverfahren nicht erfolgreich verlaufen ist oder abgebrochen wurde, erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zurück, wenn diese in Papierform eingereicht wurden. Alle Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Beendung des Bewerbungsverfahrens vollständig gelöscht. Die Einlegung von Rechtsmitteln oder ein Klageverfahren kann die Dauer der Aufbewahrung verlängern.
5. Auftragsverarbeitung und Datensicherheit
Die personenbezogenen Daten werden Personen nur dann zugänglich gemacht, soweit dies zu Zwecken der Personalauswahl erforderlich ist.
Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns, als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Für die Vorhaltung Ihrer Bewerberdaten ist dies für uns das „Informationstechnikzentrum Bund“ als zentralem IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung, An der Küppe 2, 53225 Bonn. Wir nutzen zudem die Bewerbermanagement-Software Interamt des DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH.
6. Betroffenenrechte und Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft über die zu ihr gespeicherten personenbezogenen Daten (Artikel 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung von fehlerhaften Daten (Artikel 16 DS-GVO), Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Artikel 21 DS-GVO).
Liegt aus Ihrer Sicht ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor, haben Sie zudem das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde "Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu melden und eine Beschwerde vorzubringen (Artikel 77 DS-GVO).
7. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte
Verantwortliche Stelle
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, vertreten durch die Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.
Zentraler Kontakt des fachlichen Verfahrens ist in der jeweiligen Stellenausschreibung angegeben.
Kontaktdaten des/der behördlichen Datenschutzbeauftragten
Da uns Ihr Vertrauen wichtig ist, möchten wir Ihnen jederzeit Rede und Antwort bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen. Wenn Sie Fragen haben, die diese Datenschutzerklärung nicht beantworten konnte, wenden Sie sich bitte jederzeit an die behördliche Datenschutzbeauftragte. Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft ist die Datenschutzbeauftragte des Statistischen Bundesamtes auch für das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung zuständig.
Datenschutzbeauftragte im Statistischen Bundesamt
65180 Wiesbaden
Telefon: 0611 75 4449
E-Mail: datenschutz@destatis.de