Migration
In diesem Bereich werden Fakten vorgestellt, die einerseits die internationale Migration (Außenwanderung), also die Migration über eine Staatsgrenze hinweg, umfasst. Andererseits werden Fakten aufgeführt, die mit der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland zusammenhängen und dabei auch die ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen umfassen.
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Internationale Migration
Deutschland hat sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Ziele internationaler Migration in Europa entwickelt. Bereits in den 1950er und 60er Jahren nahm die Zuwanderung nach Deutschland stark zu. Eine erste Einwanderungswelle entstand durch die gezielte Anwerbung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Südeuropa. Die zweite Welle in den 1970er und 1980er Jahren war vor allem durch den Zuzug von Familienangehörigen der zuvor angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt.
Nach der Wiedervereinigung und den politischen Umwälzungen in Osteuropa kam es zu einer dritten Zuwanderungswelle, die insbesondere deutschstämmige (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Flüchtlinge und Asylsuchende umfasste. In der Folgezeit waren die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland eher durch temporäre Wanderungen spezieller Migrantengruppen wie Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter oder hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Seit Anfang der 2010er Jahre führte die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Länder ebenso zur Zuwanderung nach Deutschland wie die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in südeuropäischen Ländern. Kriege und Krisen verstärken die Zuwanderung international Schutzsuchender.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund der Bevölkerung wird in der amtlichen Statistik in Deutschland seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Aktuell besitzt mehr als jede vierte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund. Knapp zwei Drittel von ihnen weisen eine eigene Migrationserfahrung auf, sind also selbst zugewandert. Gut ein Drittel sind dagegen in Deutschland geboren.
Rund die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund beziehungsweise etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Anzahl wird neben den demografischen Prozessen Geburtenentwicklung, Sterblichkeitsentwicklung und Wanderungen (Zu- beziehungsweise Fortzüge) zusätzlich auch durch Einbürgerungen entscheidend beeinflusst. Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsrecht und den weiterführenden Veränderungen durch das Zuwanderungsgesetz (ab Januar 2005) und das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (ab August 2007) wurden die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft mehrfach verändert.
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Bis zum Ende der 1980er Jahre stammten die in das Frühere Bundesgebiet kommenden Aussiedler vor allem aus Polen. Anfang der 1990er Jahre spielte neben Polen auch Rumänien eine Rolle als Herkunftsland der Aussiedler. Nach 1992 kamen (Spät-)Aussiedler und die in diesem Rahmen mitreisenden Familienangehörigen fast ausschließlich aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, vor allem aus Kasachstan und Russland.
Kinder ausländischer Personen bekommen seit 2000 unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren werden. Diese Bedingungen haben dazu geführt, dass die Zahl der Einbürgerungen seit 1999 auf einem deutlich niedrigeren Niveau liegt als in den Jahren davor.
Während 1995 die meisten Eingebürgerten aus der ehemaligen Sowjetunion stammten, waren unter den im Jahr 2022 Eingebürten ehemalige syrische Staatsangehörige am häufigsten vertreten. Auf dem zweiten Platz lag die Türkei, gefolgt von Rumänien.