Migration
In diesem Bereich werden Fakten vorgestellt, die einerseits die internationale Migration (Außenwanderung), also die Migration über eine Staatsgrenze hinweg, umfasst. Andererseits werden Fakten aufgeführt, die mit der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland zusammenhängen und dabei auch die ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen umfassen.
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Internationale Migration
Deutschland hat sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Ziele internationaler Migration in Europa entwickelt. Bereits in den 1950er und 60er Jahren nahm die Zuwanderung nach Deutschland stark zu. Eine erste Einwanderungswelle entstand durch die gezielte Anwerbung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Südeuropa. Die zweite Welle in den 1970er und 1980er Jahren war vor allem durch den Zuzug von Familienangehörigen der zuvor angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt.
Nach der Wiedervereinigung und den politischen Umwälzungen in Osteuropa kam es zu einer dritten Zuwanderungswelle, die insbesondere deutschstämmige (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Flüchtlinge und Asylsuchende umfasste. In der Folgezeit waren die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland eher durch temporäre Wanderungen spezieller Migrantengruppen wie Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter oder hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Seit Anfang der 2010er Jahre führte die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Länder ebenso zur Zuwanderung nach Deutschland wie die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in südeuropäischen Ländern. Kriege und Krisen verstärken die Zuwanderung international Schutzsuchender.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund der Bevölkerung wird in der amtlichen Statistik in Deutschland seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Aktuell besitzt mehr als jede vierte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund. Knapp zwei Drittel von ihnen weisen eine eigene Migrationserfahrung auf, sind also selbst zugewandert. Gut ein Drittel sind dagegen in Deutschland geboren.
Rund die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund beziehungsweise etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Anzahl wird neben den demografischen Prozessen Geburtenentwicklung, Sterblichkeitsentwicklung und Wanderungen (Zu- beziehungsweise Fortzüge) zusätzlich auch durch Einbürgerungen entscheidend beeinflusst. Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsrecht und den weiterführenden Veränderungen durch das Zuwanderungsgesetz (ab Januar 2005) und das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (ab August 2007) wurden die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft mehrfach verändert.
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Die ausländische Bevölkerung ist erheblich jünger als die deutsche. Die Altersstruktur der Zu- und Abwandernden, Einbürgerungen oder durch gesetzliche Regelungen - wie mit dem im Jahr 2000 geänderten Staatsangehörigkeitsrecht - verändern diese Struktur. Ein großer Teil der Kinder ausländischer Eltern erhält bereits bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft.
1991 gab es in Deutschland 19,5 Millionen Ehepaare, bei rund 92 Prozent von ihnen hatten beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Zahl dieser Ehen verringerte sich mittlerweile um rund 3 Millionen, während sich die Zahl der Ehen mit mindestens einem ausländischen Ehepartner deutlich erhöhte. Damit sank der Anteil der deutsch-deutschen Ehen an den Ehen insgesamt sichtbar ab.
In rund neun von zehn Lebensgemeinschaften (LG) haben beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit. Jedoch sind LG unter der deutschen Bevölkerung immer noch weiter verbreitet als unter Ausländern in Deutschland.
Durch die hohen Zuwanderungen in den letzten Jahren beträgt die Anzahl ausländischer Personen heute über 12 Millionen. Mit rund 15 Prozent an der Gesamtbevölkerung erreicht der Ausländeranteil damit den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum seit 1970.
Fast ein Drittel aller ausländischen Personen ist verheiratet und wohnt mit Kind(ern) im Haushalt. Deutsche hingegen leben häufiger verheiratet und ohne Kind im Haushalt.
Ab 2013 war ein leichter Anstieg des Geburtenniveaus bei den deutschen und ein stärkerer Anstieg bei den ausländischen Frauen zu verzeichnen. Seit 2016 ist die zusammengefasste Geburtenziffer der ausländischen Frauen jedoch wieder stark rückläufig.
Überdurchschnittliche Ausländeranteile weisen vor allem die westlichen und südlichen Kreise in Deutschland auf; darüber hinaus ist ein Stadt-Land-Unterschied erkennbar. Die höchsten Ausländeranteile finden sich in westdeutschen Städten, die niedrigsten in ostdeutschen Landkreisen.
Die ausländischen Frauen bekommen deutlich mehr Kinder als die deutschen Frauen und sie sind bei der Geburt erheblich jünger. Heute haben sich diese Unterschiede drastisch verringert, allerdings bekommen ausländische Frauen immer noch sehr viel mehr Kinder zwischen 15 und 30 Jahren als deutsche Frauen.
Rund 87 Prozent aller Eheschließungen in Deutschland werden zwischen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft geschlossen, in etwa 11 Prozent der Fälle hat einer der Partner die deutsche und der andere Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft. Und nur bei etwa 3 Prozent der Eheschließungen haben beide Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Die Kombination deutscher Mann und ausländische Frau nimmt mit rund 25.000 Fällen pro Jahr in den letzten Jahren den größten Raum ein. Gefolgt von der entgegengesetzten Kombination zwischen einer deutschen Frau und einem ausländischen Mann mit rund 20.000 Fällen. Eheschließungen zwischen ausländischen Personen mit gleicher oder unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind deutlich seltener.