Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Glossar

Beschreibung von wichtigen demografischen Begriffen und Methoden

Jüdische Zuwanderer

Seit 1990 nimmt Deutschland jüdische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion auf. Seit dem Jahr 1991 ist die Aufnahme in einem Verfahren geregelt (derzeit gültig: Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der Baltischen Staaten).

Jugendquotient

Im Jugendquotienten (beziehungsweise eigentlich Kinder- und Jugendquotienten) wird die jüngere (noch nicht erwerbsfähige) Bevölkerung auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bezogen. Es gibt dazu keine vorgeschriebenen Altersgrenzen, am gebräuchlichsten sind Abgrenzungen bei 15 beziehungsweise 20 Jahren nach unten und 60 beziehungsweise 65 Jahren nach oben, also:

Die Zahl der Personen im Alter unter 15 beziehungsweise 20 Jahren wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 15 beziehungsweise 20 und 60 beziehungsweise 65 Jahren.

Die Abgrenzung richtet sich entweder nach dem verfügbaren Datenangebot (zum Beispiel bei langfristigen oder internationalen Vergleichen) oder nach inhaltlichen Kriterien (zum Beispiel bei der Festlegung unterschiedlicher Renteneintrittsgrenzen). Diese Altersgrenze ist natürlich keine tatsächliche Abgrenzung von Nichterwerbsbevölkerung und Erwerbsbevölkerung, da gerade bei historischen oder internationalen Vergleichen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in sehr unterschiedlichem Alter erfolgen kann beziehungsweise die tatsächliche Erwerbstätigkeit auch von anderen Faktoren als dem erwerbsfähigen Alter abhängt. Insofern ist der Jugendquotient eine Rechengröße zur Abschätzung potenzieller Abhängigkeit der jungen – im Wesentlichen noch nicht erwerbstätigen – Bevölkerungsgruppe von der Bevölkerung im potenziell erwerbsfähigen Alter.

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