Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Glossar

Beschreibung von wichtigen demografischen Begriffen und Methoden

Familien

Zu den Familien zählen nach dem Lebensformenkonzept des Mikrozensus alle Lebensformen mit Kindern im Haushalt, unabhängig vom Alter der Kinder. Familie ist in diesem Sinne an die Elternschaft und nicht an eine Paarbeziehung geknüpft und setzt eine Eltern-Kind-Gemeinschaft im Haushalt voraus. Bei den hier verfügbaren Abbildungen wird nach minderjährigen und erwachsenen Kindern unterschieden.

In diesem Sinne gehören zu den Familien

  • Ehepaare mit Kind(ern) im Haushalt
  • Lebensgemeinschaften mit Kind(ern) im Haushalt (darunter gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften)
  • Alleinerziehende mit Kind(ern) im Haushalt

Nicht mehr zu den Familien gehören Eltern(teile), deren Kinder den elterlichen Haushalt bereits verlassen haben.

Familiennachzug

Die Einreise und der Aufenthalt von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von in Deutschland lebenden Personen ist in den §§ 27 bis 36 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Der Familiennachzug wird aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie gewährt. Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug finden Anwendung auf den Zuzug zu Ausländern, die weder Unionsbürger noch Familienangehörige von Unionsbürgern sind. Sie gelten ferner für den Nachzug von Drittstaatsangehörigen zu Deutschen.

Der Ehegatten- und Familiennachzug wird mit zwei unterschiedlichen Datenquellen erfasst:

  1. Durch die Visastatistik des Auswärtigen Amtes: Sie weist diejenigen Fälle aus, in denen in einer deutschen Vertretung im Ausland ein Visum auf Nachzug eines Ehegatten oder Familienangehörigen erteilt worden ist.
  2. Seit 2005 wird mit dem Ausländerzentralregister der tatsächlich erfolgte Ehegatten- und Familiennachzug ausgewiesen. Hier können die Zuzüge nach Nationalität und Alter differenziert werden und es sind längerfristige Informationen über den Nachzug weiterer Familienangehöriger (zum Beispiel Eltern) möglich.

Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis sind die Zahlen aus der Visastatistik und aus dem Ausländerzentralregister nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Die vom BiB dargestellten Abbildungen und hinterlegten Daten basieren auf dem Ausländerzentralregister.

Fehlgeburt

Siehe Lebendgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt

Fernere Lebenserwartung

Sie zeigt die durchschnittlich nach der Periodensterbetafel in einem bestimmten Alter noch zu erwartenden Lebensjahre.

Fortzug, Wegzug, Abwanderung

Unter Fortzug oder Wegzug oder Abwanderung wird der Wechsel des Hauptwohnsitzes aus der betrachteten Region in eine andere Gemeinde, einen anderen Kreis beziehungsweise ein anderes Bundesland (Binnenwanderung) oder einen anderen Staat (Außenwanderung) verstanden. Grundlage für die Zahl der Fortzüge in der amtlichen Statistik Deutschlands sind die in den Melderegistern erfassten Abmeldungen.

Die in der Wanderungsstatistik ausgewiesenen Fortzüge beziehen sich auf Wanderungsfälle, nicht auf Personen – das heißt eine Person kann mehrmals im Jahr in der Wanderungsstatistik erfasst werden. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde werden dabei nicht berücksichtigt.

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