Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Glossar

Beschreibung von wichtigen demografischen Begriffen und Methoden

(Spät-)Aussiedler

Nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) von 1953 und dem Kriegsfolgenbereinigungsgesetz von 1993 sind Aussiedler und Spätaussiedler Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.

„Aussiedler“ nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 BVFG sind Personen, welche die im Bundesvertriebenengesetz benannten Aussiedlungsgebiete vor dem 1. Januar 1993 verlassen haben. Die Aufnahme dieser Aussiedler wurde zum 31.12.1992 abgeschlossen.

An seine Stelle trat die Aufnahme von „Spätaussiedlern“ nach dem neuen § 4 BVFG. Zugleich wurde ein langsames Auslaufen der vertriebenenrechtlichen Aufnahme eingeleitet. Personen, die erst nach dem 31. Dezember 1992 geboren wurden, können keine Spätaussiedler mehr sein. Spätaussiedler sind nach § 4 BVFG in der Regel deutsche Volkszugehörige, die unter einem Kriegsfolgenschicksal gelitten haben, die im Bundesvertriebenengesetz benannten Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet haben. Auf Antrag können auch Ehegatten und Abkömmlinge bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Zwecke der gemeinsamen Aussiedlung in das Bundesgebiet einreisen. Die abschließende Statusfeststellung erfolgt nach der Einreise im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens.

Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen

Saisonarbeitnehmern wurde bis 2013 in einer separaten Verordnung die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung u. a. in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr erteilt (§ 15a Beschäftigungsverordnung (BeschV)). Grundlage bildeten Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der Herkunftsländer. Nach einem Höchststand von 334.000 Saisonarbeitnehmern in 2004 nahm die Zahl mit dem Beitritt der Herkunftsländer von Saisonarbeitnehmern in die EU immer weiter ab. Nachdem ab 2013 auch Arbeitnehmer aus Kroatien von der Arbeitserlaubnispflicht befreit waren, werden keine Saisonarbeitnehmer mehr aus Drittstaaten in Deutschland beschäftigt. Damit entfällt der Ausweis dieser Gruppe ab 2013.

Quelle: Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung. BMI 2015: Migration und Integration, Aufenthaltsrecht, Migrations- und Integrationspolitik in Deutschland.

Säuglingssterblichkeit

Die Säuglingssterblichkeit ergibt sich als Zahl der im ersten Lebensjahr gestorbenen Kinder je 1.000 Lebendgeborene. In der amtlichen Statistik wird sie im Allgemeinen unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung berechnet, also die Gestorbenen auf die aus dem gleichen Geburtsmonat bzw. bei jährlichen Angaben auf die aus dem gleichen Geburtsjahr stammenden Lebendgeborenen bezogen. Dadurch wirken sich die Schwankungen der Geborenenzahlen nicht mehr auf die Säuglingssterblichkeit aus.

Die Säuglingssterblichkeit errechnet sich aus der Zahl der im 1. Lebensjahr Gestorbenen multipliziert mit 1.000 und dividiert durch die Zahl der Lebendgeborenen.

Die Säuglingssterblichkeit hat sich im historischen Verlauf sehr stark verringert. Starb um 1870 noch jedes vierte Kind innerhalb des ersten Lebensjahres, so halbierte sich dieser Anteil in den folgenden rund 50 Jahren. Nach dem Zweiten Weltkrieg verstarb noch etwa jedes zehnte Kind in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt, gegenwärtig ist mit einem Wert von rund 3,3 Sterbefällen je 1.000 Lebendgeborene ein sehr niedriges Niveau erreicht. Die Sterblichkeit von männlichen Säuglingen ist dabei höher als die von weiblichen Säuglingen.

Scheidungsziffer der Ehen

Zur Berechnung der Scheidungsziffer der Ehen oder der speziellen Ehescheidungsziffer wird die Anzahl der Ehescheidungen eines Jahres auf Anzahl der bestehenden Ehen im jeweiligen Jahr bezogen. Diese Ziffer wird in der Regel auf 10.000 Ehen berechnet. Im Gegensatz zur rohen Scheidungsziffer wird hierbei die nichtverheiratete Bevölkerung ausgeschlossen. Da es in der deutschen amtlichen Statistik keine exakten Daten für die Anzahl der bestehenden Ehen gibt, erfolgt eine Schätzung mit Hilfe der Anzahl der zum jeweiligen Jahresbeginn verheirateten Frauen.

Die Scheidungsziffer der Ehen berechnet sich aus der Zahl der Ehescheidungen, multipliziert mit 10.000 und dividiert durch die Zahl der bestehenden Ehen (= verheiratete Frauen am Jahresanfang).

Die so errechnete Scheidungsziffer lag in Deutschland im Jahr 2015 bei 91 geschiedenen je 10.000 bestehende Ehen.

Staatsangehörigkeitsgesetz

Im Jahr 2000 trat ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Seitdem werden keine Aussiedler und Aussiedlerinnen mehr formal eingebürgert, da dieser Personenkreis kraft Grundgesetz bereits als Deutsche angesehen wird und nach Feststellung dieser Eigenschaft als „Deutsche“ die entsprechenden Unterlagen (Identifikationspapiere) ausgehändigt bekommt. Gleichzeitig wurden die Regelungen über die Anspruchseinbürgerung von Ausländern wesentlich verbessert, zum Beispiel Verkürzung der Fristen einerseits, stärkere Gewichtung der Integrationsanforderungen andererseits. Kinder ausländischer Staatsbürger erhalten bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen, müssen sich aber zwischen dem 18 und 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 14.03.2005 trat eine weitere Verbesserung der Einbürgerungsbedingungen ein. So werden beispielsweise Integrationsbemühungen der Ausländer (Besuch von Integrationskursen), die einen Einbürgerungsantrag stellen, durch leichtere Bedingungen (kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland) berücksichtigt.

Standardisierte Sterbeziffer

Um die bei der Darstellung der rohen Sterbeziffer hervorgehobene Abhängigkeit dieser Ziffer von der Bevölkerungsstruktur – insbesondere der Altersgliederung – zu eliminieren, wird auf die Berechnung standardisierter Sterbeziffern zurückgegriffen. Dabei werden die für die jeweilige Bevölkerung errechneten altersspezifischen Sterbeziffern mit der Altersstruktur einer Standardbevölkerung gewichtet, die als Bezugsgröße dient. Damit gibt die standardisierte Sterbeziffer (als Aufsummierung der gewichteten altersspezifischen Sterbeziffern) an, wie viele Sterbefälle aufgrund der jeweils herrschenden Sterblichkeitsverhältnisse auf 100.000 Lebende entfallen wären, wenn die Struktur der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht in der betreffenden Berichtsperiode der Standardbevölkerung entsprochen hätte. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem für Zeitvergleiche an, da sich die Veränderung der Sterblichkeit unabhängig von der Veränderung der jeweiligen Bevölkerung analysieren lässt. Verwendet man die gleiche Standardbevölkerung für verschiedene regionale Einheiten, so lassen sich auch regionale Vergleiche ziehen.

Stationäre Bevölkerung, Sterbetafelbevölkerung

Die stationäre Bevölkerung (Sterbetafelbevölkerung) ist ein Bevölkerungsmodell, in dem Geburten- und Sterbehäufigkeit über einen längeren Zeitraum unverändert bleiben, so dass die Zahlen von Geburten und Sterbefällen in jedem Jahr gleich groß und ausgeglichen sind. Die Absterbeordnung entspricht der Sterbetafel, weshalb die stationäre Bevölkerung auch als Sterbetafelbevölkerung bezeichnet wird.

Der Altersaufbau der stationären Bevölkerung weist keinerlei Disproportionen zwischen den Generationen auf, wie es in tatsächlichen Bevölkerungen der Fall ist. Für das Entstehen eines stationären Altersaufbaus wäre aber ein wesentlich höheres Geburtenniveau als das heutige nötig. Im Vergleich zum tatsächlichen Altersaufbau wird deutlich, wie weit sich der heutige Altersaufbau bereits von einer solchen Situation wie der stationären Bevölkerung entfernt hat.

Sterbetafel

Eine Sterbetafel bildet tabellarisch ab, wie sich ein fest vorgegebener Bestand an Neugeborenen (in der Regel auf 100.000 normiert) mit voranschreitendem Alter durch den Einfluss der Sterblichkeit sukzessive reduziert. Dabei werden für jedes Altersjahr die mit Hilfe der altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten ermittelten Gestorbenen von der ursprünglichen Modellkohorte 100.000 abgezogen, sodass in den höchsten Altersgruppen die Zahl der Überlebenden gegen Null geht. Diese Berechnung wird für Männer und Frauen getrennt vorgenommen.

Bei den Berechnungen wird zwischen Perioden- und Generationen- beziehungsweise Kohortensterbetafeln unterschieden.

Die Konstruktion einer Periodensterbetafel basiert auf den in einer bestimmten Beobachtungsperiode gemessenen altersspezifischen Sterblichkeiten, sie stellt also eine Querschnittsbetrachtung dar. Das heißt, die in der Periodensterbetafel dargestellte Mortalität der Nulljährigen entspricht der in dieser Periode gemessenen Säuglingssterblichkeit, die Sterblichkeit im Alter 1 jener der Einjährigen in der Beobachtungsperiode und so weiter. Diese Informationen über die Sterblichkeit in den 100 betrachteten Altersstufen (also von 100 verschiedenen Geburtsjahrgängen) werden verknüpft und auf die fiktive Sterbetafelbevölkerung übertragen. Damit kann die für demografische Vergleiche häufig verwendete durchschnittliche Lebenserwartung berechnet werden.

Die Generationen- beziehungsweise Kohortensterbetafeln beruhen im Gegensatz zu den Periodensterbetafeln auf den tatsächlichen altersspezifischen Sterblichkeiten der jeweiligen Kohorte, sie sind demzufolge Längsschnittmodelle. Eine Generationensterbetafel spiegelt den gesamten Sterblichkeitsverlauf der Angehörigen des jeweiligen Geburtsjahrgangs von der Geburt bis zum Tod wider. Dazu müssen aber alle Angehörigen des Geburtsjahrganges bereits verstorben sein, das heißt, eigentlich könnte die Generationensterbetafel erst über 100 Jahre später für die entsprechenden Kohorten erstellt werden. Um dies zu vermeiden, werden die noch fehlenden Werte geschätzt. Dies wird jedoch umso ungenauer, je jünger die betrachtete Kohorte ist. Außerdem treten auch bei dieser Längsschnittbetrachtung Einflüsse auf wie die Veränderung der lebenden Kohorte durch Ab- und Zuwanderungen, die die Ergebnisse „verfälschen“. Zu besonders starken Veränderungen haben hierbei die beiden Weltkriege geführt.

Sterbetafelbevölkerung

Siehe Stationäre Bevölkerung

Sterbewahrscheinlichkeit

Die in den Sterbetafeln berechneten Sterbewahrscheinlichkeiten drücken die Wahrscheinlichkeit aus, mit der eine Person im Alter x noch vor Erreichen des Alters x+1 (einjährige Sterbewahrscheinlichkeit) stirbt. Gegebenenfalls werden auch fünfjährige Sterbewahrscheinlichkeiten ermittelt.

Der komplementäre Ausdruck der Sterbewahrscheinlichkeiten sind die Überlebenswahrscheinlichkeiten. Von den altersspezifischen Sterbeziffern unterscheiden sich die Sterbewahrscheinlichkeiten durch die Art der Bezugsgröße, also der im Nenner stehenden Bevölkerung (durchschnittliche Bevölkerung im Alter x beziehungsweise Ausgangsbevölkerung im Alter x).

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