Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Glossar

Beschreibung von wichtigen demografischen Begriffen und Methoden

Zusammengefasste Ehescheidungsziffer

Die zusammengefasste Ehescheidungsziffer gibt an, wie viele Ehen geschieden würden, wenn die Scheidungshäufigkeit des jeweiligen Kalenderjahres über einen Zeitraum von 25 Jahren konstant bleiben würde.

Im Gegensatz zu den zusammengefassten Eheschließungs- und Geburtenziffern wird die zusammengefasste Ehescheidungsziffer nicht aus der Summe altersspezifischer Ziffern berechnet, sondern ergibt sich als Summe ehedauerspezifischer Scheidungsziffern. Sie entstehen, indem die im jeweiligen Jahr geschiedenen Ehen auf die Gesamtzahl der Ehen des Heiratsjahrgangs bezogen werden, dem die geschiedenen Ehen angehören. Addiert man diese ehedauerspezifischen Scheidungsziffern über einen bestimmten Zeitraum – im internationalen Vergleich sind 25 Jahre üblich – dann erhält man die zusammengefasste Ehescheidungsziffer.

Zusammengefasste Erstheiratsziffer

Die zusammengefasste Erstheiratsziffer ist eine komplexe Maßzahl der Heiratshäufigkeit. Analog zur zusammengefassten Geburtenziffer werden für jedes Altersjahr zwischen 15 und 50 Jahren altersspezifische Eheschließungsziffern für ein Kalenderjahr errechnet, wobei die ledigen eheschließenden Frauen und Männer im jeweiligen Alter auf die gesamte Personenzahl (unabhängig vom Familienstand) in der entsprechenden Altersgruppe bezogen werden. Diese altersspezifischen Eheschließungsziffern werden zur zusammengefassten Erstheiratsziffer addiert.

Eigentlich wäre es naheliegend, als Bezugsbasis nur die ledige Bevölkerung des jeweiligen Alters zu verwenden (vergleiche dazu Heiratsziffern der Ledigen). Dies würde jedoch dazu führen, dass die altersspezifischen Ziffern nicht mehr zu addieren wären und stattdessen eine sogenannte Heiratstafel berechnet werden müsste. Da dies ein sehr aufwändiges Berechnungsverfahren ist, verwendet man für Vergleiche zu Vorjahren oder zu anderen Ländern die oben beschriebene zusammengefasste Erstheiratsziffer.

Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass diese Ziffer aufgrund ihrer Berechnung nicht im Sinne eines Anteils der jemals Heiratenden aufgefasst werden darf. Durch Vorziehen beziehungsweise Nachholen von Eheschließungen ist es in Zeiten mit hoher Heiratsneigung möglich, dass die Werte über 100 liegen.

Zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility RateTFR)

Die zusammengefasste Geburtenziffer ist eine hypothetische Kennziffer und gibt an, wie viele Kinder je Frau geboren würden, wenn für deren ganzes Leben die altersspezifischen Geburtenziffern des jeweils betrachteten Kalenderjahres gelten würden. Sie errechnet sich aus der Summe aller 30 beziehungsweise 35 altersspezifischen Geburtenziffern der Altersjahrgänge 15 bis 44 beziehungsweise 49 für ein Kalenderjahr.

Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die am häufigsten verwendete Kennziffer zur Charakterisierung des aktuellen Geburtenniveaus, weil die tatsächlichen durchschnittlichen Geburtenzahlen je Frau erst dann festgestellt werden können, wenn die Frauen das gesamte gebärfähige Alter durchlaufen haben. Der Ausweis, wie viele Kinder die Frauen tatsächlich bekommen, erfolgt in der Kennziffer „endgültige Kinderzahl“. Die zusammengefasste Geburtenziffer hat den Nachteil, dass sie durch das Vorziehen von Geburten in ein niedrigeres oder das Verschieben in ein höheres Lebensalter beeinflusst wird.

Zusammengefasste Wiederverheiratungsziffer Geschiedener

Bei der Berechnung der zusammengefassten Wiederverheiratungsziffer Geschiedener werden die Eheschließenden, die vor der neuen Eheschließung den Familienstand „geschieden“ aufwiesen, auf die Zahl der Scheidungen des Jahres bezogen, in dem sie geschieden wurden. Das Aufsummieren der Wiederverheiratungsziffern der einzelnen Scheidungskohorten über die letzten 30 Kalenderjahre ergibt die zusammengefasste Wiederverheiratungsziffer der Geschiedenen.

Zuwanderergruppen

Die Zuwanderung von ausländischen Staatsbürgern nach Deutschland kann nach den einzelnen Formen der Zuwanderung differenziert werden. Die jeweiligen Zuwanderergruppen unterscheiden sich rechtlich hinsichtlich ihrer Einreise und ihres Aufenthaltsstatus. Die folgenden Hauptzuwanderungsgruppen sind hierbei zu unterscheiden:

  • EU-Binnenmigration
  • Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Ausbildung
  • Zuwanderung aus völkerrechtlichen, politischen und humanitären Gründen (darunter auch jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion)
  • Familien- und Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und zu Drittstaatsangehörigen
  • Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen aus sonstigen Gründen
  • Spätaussiedlerzuwanderung
  • Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen (nur bis 2012 als Extrakategorie ausgewiesen, entfiel im Rahmen der EU-Erweiterung durch Aufhebung der Arbeitserlaubnispflicht für Bulgarien, Rumänien und Kroatien)
  • Rückkehr deutscher Staatsangehöriger

Zuzug, Zuwanderung

Zuzüge oder Zuwanderungen beinhalten den Wechsel des Hauptwohnsitzes aus einer anderen Gemeinde, einem anderen Kreis beziehungsweise Bundesland (Binnenwanderung) oder einem anderen Staat (Außenwanderung) in die betrachtete Region. Grundlage für die Zahl der Zuzüge in der amtlichen Statistik Deutschlands sind die in den Melderegistern erfassten Anmeldungen. Die in der Wanderungsstatistik ausgewiesenen Zuzüge beziehen sich auf Wanderungsfälle, nicht auf Personen – das heißt eine Person kann mehrmals im Jahr in der Wanderungsstatistik erfasst werden. Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde werden dabei nicht berücksichtigt.

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