Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Glossar

Beschreibung von wichtigen demografischen Begriffen und Methoden

Alleinerziehende

Unter Alleinerziehenden sind Mütter und Väter zu verstehen, die gemeinsam mit mindestens einem minderjährigen Kind, aber ohne Ehepartner oder Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Sinne des Mikrozensus zählen sie damit zu den Familien, da diese Zuordnung auf der Eltern-Kind-Gemeinschaft im Haushalt beruht. Die im Mikrozensus häufig auch zu den Alleinerziehenden gezählten Elternteile mit erwachsenen Kindern im Haushalt werden bei der Aufgliederung der Gesamtbevölkerung zu den Alleinstehenden gerechnet.

Alleinlebende

Alleinlebende sind eine Untergruppe der Alleinstehenden, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie in einem Einpersonenhaushalt leben, während Alleinstehende ansonsten auch mit anderen Personen (nicht Partner und minderjährige Kinder) in einem Mehrpersonenhaushalt leben können.

Alleinlebende sind allerdings nicht unbedingt partnerlos, sondern leben häufig in einer sogenannten bilokalen Paarbeziehung, das heißt, in einer Paarbeziehung mit getrennten Haushalten, die sich allerdings im Mikrozensus nicht abbilden lässt.

Alleinstehende

Als alleinstehend gelten im Mikrozensus Personen, die ohne Kind und ohne Partner im Haushalt leben. Da hier als Alleinerziehende nur Personen mit minderjährigen Kindern betrachtet werden, zählen alleinstehende Elternteile mit erwachsenen Kindern in diesem Falle auch zu den Alleinstehenden.

Alleinstehend bedeutet nicht, dass die Personen tatsächlich allein leben. Zum einen können Alleinstehende gemeinsam mit anderen erwachsenen Personen, zu denen jedoch keine Partnerschaft besteht, in einem Mehrpersonenhaushalt wohnen. Zum anderen sind auch die in Einpersonenhaushalten wohnenden Alleinlebenden nicht unbedingt partnerlos, sondern leben häufig in einer sogenannten bilokalen Paarbeziehung, das heißt, in einer Paarbeziehung mit getrennten Haushalten, die sich allerdings im Mikrozensus nicht abbilden lässt.

Allgemeine Geburtenziffer

Die allgemeine Geburtenziffer ergibt sich aus der Zahl der Geburten dividiert durch die Zahl der Frauen zwischen 15 und 45 beziehungsweise 50 Jahren, multipliziert mit 1.000.

Bei der allgemeinen Geburtenziffer wird im Gegensatz zur rohen Geburtenziffer die Anzahl der Lebendgeborenen eines Jahres nicht auf die Gesamtbevölkerung, sondern nur auf die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter bezogen. Damit hängt diese Kennziffer zwar nicht von Umfang und Struktur der Gesamtbevölkerung, aber von der Anzahl und der Altersstruktur der Frauen zwischen 15 und 50 Jahren ab. Das gebärfähige Alter wird – je nach den vorhandenen Vergleichsdaten – entweder zwischen 15 und 45 oder zwischen 15 und 50 Jahren angesetzt.

Altenquotient

Im Altenquotienten wird die ältere (nicht mehr erwerbsfähige) Bevölkerung auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bezogen. Es gibt dazu keine vorgeschriebenen Altersgrenzen, am gebräuchlichsten sind Abgrenzungen bei 15 beziehungsweise 20 Jahren nach unten und 60 beziehungsweise 65 Jahren nach oben, also:

Die Bevölkerungszahl im Alter ab 60 beziehungsweise 65 Jahre wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 15 beziehungsweise 20 und 60 beziehungsweise 65 Jahren.

Die Abgrenzung richtet sich entweder nach dem verfügbaren Datenangebot (zum Beispiel bei langfristigen oder internationalen Vergleichen) oder nach inhaltlichen Kriterien (zum Beispiel bei der Festlegung unterschiedlicher Renteneintrittsgrenzen). Diese Altersgrenze ist natürlich keine tatsächliche Abgrenzung von Nichterwerbsbevölkerung und Erwerbsbevölkerung, da gerade bei historischen oder internationalen Vergleichen das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in sehr unterschiedlichem Alter erfolgen kann beziehungsweise die tatsächliche Erwerbstätigkeit auch von anderen Faktoren als dem erwerbsfähigen Alter abhängt. Insofern ist der Altenquotient eine Rechengröße zur Abschätzung potenzieller Abhängigkeit der älteren – im Wesentlichen nicht mehr erwerbstätigen – Bevölkerungsgruppe von der Bevölkerung im potenziell erwerbsfähigen Alter.

Altersaufbau der Bevölkerung

Der Altersaufbau einer Bevölkerung zeigt wesentliche Einflüsse der demografischen Geschichte eines Landes aus den letzten Jahrzehnten. Er erhält seine Form aus dem Zusammenwirken von Geburtenhäufigkeit und Sterblichkeit sowie den Zu- und Abwanderungen.

Bei der grafischen Darstellung werden Frauen und Männer nach Altersjahren getrennt dargestellt. Dabei kann eine Darstellung auf Basis absoluter Zahlen (in 1.000 Personen) gewählt werden. Für Vergleichszwecke verschiedener Altersstrukturen (zum Beispiel Deutsche und Ausländer) wird allerdings eine Darstellung auf der Basis prozentualer Anteile der einzelnen Altersjahre verwendet.

Altersspezifische Geburtenziffer

Die altersspezifische Geburtenziffer errechnet sich aus der Zahl der Geburten der Frauen im Alter x dividiert durch die Zahl der Frauen im Alter x multipliziert mit 1.000.

Die Berechnung erfolgt für alle einzelnen Altersjahre von 15 bis 49. Der Einfluss von Umfang und Altersstruktur sowohl der Bevölkerung insgesamt als auch der Frauen im gebärfähigen Alter werden damit ausgeschlossen.

Die altersspezifischen Geburtenziffern für die einzelnen Altersjahre lassen sich nach Altersgruppen zusammenfassen. Die Summe aller Altersjahre ergibt die zusammengefasste Geburtenziffer.

Statt der Aufgliederung nach Altersjahren kann auch eine analoge Berechnung nach Geburtsjahren der Frauen vorgenommen werden.

Altersspezifische Sterbeziffer

Die altersspezifische Sterbeziffer wird berechnet, indem die Zahl der Gestorbenen im Alter x mit 1.000 multipliziert und durch die durchschnittliche Zahl der Einwohner im Alter x dividiert wird.

Sowohl bei der rohen als auch bei der geschlechtsspezifischen Sterbeziffer wird auf den Einfluss der Altersstruktur der Bevölkerung auf die ermittelten Werte verwiesen. Um diesen altersstrukturabhängigen Einfluss auszuschalten, werden altersspezifische Sterbeziffern berechnet. Sie werden in der Regel immer getrennt für Männer und Frauen berechnet.

Von den altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten unterscheiden sich die Sterbeziffern durch die Art der Bezugsgröße, also die im Nenner stehende Bevölkerung (Ausgangsbevölkerung im Alter x beziehungsweise durchschnittliche Bevölkerung im Alter x).

Am wenigsten entwickelte Länder

Bezeichnung für fast 50 Länder in Afrika, Asien, Mittelamerika und Ozeanien, denen aufgrund ihrer geringen Entwicklung durch die UN das Recht auf eine besondere Förderung zuerkannt wurde. Sie bilden eine Unterkategorie der Entwicklungsländer.

Länderübersicht

Anteil der Scheidungen nach Heiratsjahrgängen

Diese Kennziffer weist den Anteil der nach einer bestimmten Ehedauer erfolgten Scheidungen des jeweiligen Heiratsjahrganges (alle Eheschließungen im gleichen Kalenderjahr) aus. Dabei werden alle ehedauerspezifischen Scheidungsziffern für einen bestimmten Eheschließungsjahrgang bis zu dem Zeitpunkt addiert, zu dem der jeweilige Eheschließungsjahrgang die entsprechende Ehedauer erreicht hatte.

Asylbewerber

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte in Deutschland das Recht auf Asyl.

Rechtlich davon abzugrenzen ist der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Hier kommen auch andere Fluchtgründe in Frage, zum Beispiel weil das Leben im Herkunftsland bedroht ist.

Ausländische Bevölkerung

Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländer können in Deutschland geboren oder zugewandert sein.

Seit dem am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsgesetz erwerben Kinder von Ausländern bei der Geburt in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Seit dem Jahr 2005 wird mit dem Mikrozensus die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausgewiesen, zu denen auch die Ausländerinnen und Ausländer gehören.

Außenwanderung

Die Außenwanderung umfasst die internationale Migration von und nach Deutschland, das heißt sie beinhaltet die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes.

Unter Migration versteht man solche Formen der räumlichen Mobilität, bei der eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt.

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