Geschiedene Ehen mit und ohne minderjährige Kinder in Deutschland (1960-2020)
Die Zahl geschiedener Ehen unterlag im Laufe der Jahre erheblichen Schwankungen. Die Einschnitte Ende der 1970er beziehungsweise zu Beginn der 1990er Jahre hingen mit der Einführung des neuen Scheidungsrechts im früheren Bundesgebiet beziehungsweise mit der Einführung des Trennungsjahrs und Umstellungen der Arbeit der Familiengerichte in Ostdeutschland zusammen.
Der Anteil geschiedener Ehen mit minderjährigen Kindern bewegte sich zwischen 65 Prozent im Jahr 1978 und rund 48 Prozent im Jahr 1999. Seit Ende der 1990er Jahre schwankt er um die 50 Prozent. Eine Ursache dafür ist auch die geringer gewordene Anzahl von Ehen mit minderjährigen Kindern, da gesunkene Kinderzahlen und zunehmende nichteheliche Lebensformen diese Lebensform reduzieren.
Anmerkung: Der tiefe Einschnitt bei den Ehescheidungen Ende der 1970er Jahre hängt mit der Einführung des neuen Scheidungsrechts im früheren Bundesgebiet zusammen, was aufgrund verfahrensrechtlicher Änderungen zu Verzögerungen führte. In Ostdeutschland ergaben sich analoge Effekte durch die Einführung des Trennungsjahrs und Umstellungen in der Arbeit der Familiengerichte Anfang der 1990er Jahre.