Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen | 21.11.2019BiB beteiligt an Gutachten zu Familien mit Fluchthintergrund

Am 8. November hat der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen das Gutachten an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey übergeben. Alle vier Autorinnen und Autoren des Gutachtens sind mit dem BiB verbunden, Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld, Prof. Dr. Claudia Diehl und Prof. Dr. Katharina Spieß als Mitglieder des Kuratoriums und PD Dr. Martin Bujard als Leiter des Forschungsbereichs „Familie und Fertilität“.

Übergabe des Gutachtens „Familien mit Fluchthintergrund“ an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey durch den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen. Übergabe des Gutachtens „Familien mit Fluchthintergrund“ an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey durch den Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen. Quelle: BMFSFJ

Das neue Gutachten bündelt aktuelle Fakten zu Familienstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohlbefinden von geflüchteten Familien, die zwischen 2015 und 2017 aus Syrien, Irak, Eritrea und Afghanistan nach Deutschland gekommen sind. Familien mit Fluchthintergrund sind in vielen Fällen durch Flucht getrennt und werden in der Familienpolitik oft nur im Rahmen des Familiennachzugs diskutiert. Der Wissenschaftliche Beirat plädiert aber für eine Erweiterung der familienpolitischen Betrachtung. Denn politische Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe und der Integration setzen ein Verständnis der Familienstrukturen von Geflüchteten voraus.

Chance und Teilhabe von Familien

Das Gutachten zeigt, dass ein Großteil der Geflüchteten junge Familien mit kleinen Kindern sind. Allein aus den vier Hauptherkunftsländern sind es über 150.000 Kinder unter zehn Jahren. 15 Prozent der Mütter mit Fluchthintergrund sind alleinerziehend und stehen vor besonderen Herausforderungen.

PD Dr. Martin Bujard: „Hier muss von der Politik die Chance erkannt werden, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote in Kitas und Grundschulen zeitnah auszubauen, da die gegenwärtige Infrastruktur für diese Größenordnung nicht ausreichend ist. Denn gerade in einem sehr jungen Alter können der Spracherwerb und die soziale Teilhabe dadurch gut gefördert werden. Beides ist für die Bildung und Integration der Kinder essentiell, diese Investitionen zahlen sich langfristig vielfach aus. Kommen Kinder erst verzögert in adäquate Bildungs- und Betreuungsangebote, nimmt man ihnen diese Chancen.“

Arbeitsmarktbeteiligung unterstützen

Die Zahlen zeigen, dass die Erwerbstätigenquote von geflüchteten Frauen mit 2,2 Prozent sehr gering ist. Männer sind deutlich häufiger erwerbstätig (15,4 Prozent). So sind die geflüchteten Frauen aus finanziellen Gründen oft angewiesen auf das Einkommen ihrer (Ehe-)Männer oder aus dem erweiterten Familienkreis. Fehlende Bildungsabschlüsse und Sprachbarrieren sind wichtige Gründe für die geringe Erwerbsbeteiligung geflüchteter Frauen. Durch die Verantwortung für die Familie brauchen insbesondere Mütter mit Fluchthintergrund Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.

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